Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Erschließung von Grundstücken und Grundstücksflächen, einschließlich der Vergabe entsprechender Aufträge, Erarbeitung von Bebauungskonzeptionen und Vergabe diesbezüglicher Bau- und Architektenleistungen, Erwerb und Verkauf von Grundstücken, gewerblicher Grundstückshandel sowie sonstige Handelsgeschäfte, soweit es sich um keine genehmigungspflichtigen Handelsgeschäfte handelt