Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Anschaffung und Veräußerung von Immobilien, deren Verwaltung, Modernisierung, Verpachtung und Bebauung auf eigene oder auf fremde Rechnung sowie die Durchführung von Bauträgermaßnahmen für private und gewerbliche Auftraggeber und Bauherren; immobiliennahe Dienstleistungen und Vermittlungstätigkeiten in fremdem Namen und auf fremde Rechnung