Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Dienstleistungen mit dem Ziel des Abbaus von Überschuldung und Liquiditätssicherung für Unternehmer sowie Entwicklung und Realisierung von innovativen Projekten sowie die Vermittlung von Dienstleistungen
(2) Arbeitnehmerüberlassung entsprechend dem Gesetz - Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) - und Personalkräftevermittlung.
(3) Die Gesellschaft kann Geschäfte aller Art tätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehen, sofern hierfür keine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen.