Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die umfassende Beratung von Unternehmen und Unternehmer, insbesondere in Fragen der Gründung, Umwandlung oder Sanierung von Unternehmen, der Unternehmensorganisation unter Einbeziehung der Datenverarbeitung, Finanzierung und Unternehmensbewertung. Ausübung von Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Absatz 1 Gewerbeordnung durch die Gesellschaft, d. h. gewerbsmäßig: Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.