Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführem die Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wird nicht erteilt.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
- die Schaffung von Arbeitsplätzen für die Beschäftigung von Menschen mit geistiger, körperlicher und seelischer Behinderung durch die Erbringung von Dienstleistungen,
- Beratung, Betreuung und Unterstützung von Behinderten, Betroffenen und Angehörigen,
- Interessenvertretung gegenüber den Behörden auf unterschiedlichen Ebenen,
- Betreiben einer Wäscherei sowie
- die Schaffung von Möglichkeiten des selbstbestimmten und integrativen Lebens für Menschen mit Behinderungen