Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vermittlung oder der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume; die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben sowie Sanierung von Altbauten als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, gegebenenfalls unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten; die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung; die wirtschaftliche Beratung anderer Unternehmen bzw. dritter Personen; der Handel mit Grundstücken, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten; die Verwaltung und Verwertung von Grundbesitz; die Beteiligung an anderen Unternehmen