Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erstellung von geotechnischen Berichten (Baugrundgutachten); die Überwachung und Abnahme von Erdbauwerken; Laboruntersuchungen an Bodenproben; Erdstatik; Überprüfung von vorhandenen Gründungen und Sanierungsberatung; Beweissicherungsverfahren sowie die Realisierung aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten