Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erwerb von Immobilien und Grundstücken
- Entwicklung und Erschließung sowie Bebauung von eigenen Grundstücken bzw. von Grundstücken, welche mittels Erbbaurecht überlassen sind, einschließlich der Vergabe entsprechender Aufträge
- Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Immobilien
- Dienstleistung und Handel jeder Art, sofern keine gesonderte Genehmigung hierfür erforderlich ist