Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, kann erteilt werden. Dies gilt auch, wenn sich alle Geschäftsanteile in einer Hand vereinigen. Alle Bestimmungen dieser Satzung für Geschäftsführer gelten in gleicher Weise auch für Liquidatoren der Gesellschaft.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Liegenschaften, Anlagen und Beteiligungen aller Art, Vermietung und Verpachtung und Consulting im landwirtschaftlichen Bereich. Ferner der Erwerb und die Betreibung einer Schweinezuchtanlage sowie die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten, Neuinstallation und Wartung sowie Handel mit Elektroinstallationsmaterial; Montagearbeiten für landwirtschaftliche Einrichtungen, Reparaturarbeiten an landwirtschaftlichen Anlagen und der Handel mit landwirtschaftlichen Ausrüstungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Hierzu gehört, dass sie Unternehmen gründen, erwerben oder pachten kann, berechtigt ist sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Ferner kann sie in Kommanditgesellschaften als Komplementär eintreten.