Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befugnis zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen sowie die Wirtschafts- und Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften als Komplementär.
Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin bzw. als Komplementärin und solche Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.