Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Reparatur, einschließlich Lackierung von Fahrzeugen jeglicher Art auf eigene und fremde Rechnung, der Handel mit Ersatzteilen und allen sonstigen Produkten der Kfz-Branche auf eigene und fremde Rechnung, die Vermietung von PKW´s, Schaden- und Reparaturnotdienst einschließlich Abschleppdienst auf eigene und fremde Rechnung sowie die Vermittlung von Versicherungen.