Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratungen und Serviceleistungen für Haus- und Grundeigentümer in der Verwaltung und Bewirtschaftung ihrer Immobilie, sowie Hausverwaltungen und deren damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die nach dem Rechtsberatungsgesetz den rechtsberatenden Berufen vorbehalten sind.