Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
die Beratung bei dem Erwerb und der Bebauung von Grundstücken; die technische und wirtschaftliche Betreuung von Bauvorhaben, jedoch ohne Tätigkeiten, die nach § 34c Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind; die Erstvermietung von Grundstücken, Wohnungen und sonstigen Rechten; die Beratung hinsichtlich der Inanspruchnahme von Förderungsmitteln