Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Gerüstbau, der Verleih und Verkauf von Gerüsten und hierzu erforderlichen Materialien, das Betreiben von Kosmetik-/Beauty-Studios im Rahmen der lt. GewO und HandwO erlaubnisfreien Tätigkeiten, Ausübung von Komplementäreigenschaft in Handelsunternehmen