Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Für Geschäfte mit der KG sowie mit deren Gesellschaftern sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft Bauzentrum Strauch & Böttcher GmbH & Co. KG (nachstehend: KG genannt) sowie der Eintritt als persönlich haftende Gesellschafterin in diese Kommanditgesellschaft, deren Gegenstand der Einkauf und Verkauf von Baustoffen, Werkzeug und Malereibedarf ist; die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Kommanditgesellschaften; Tätigkeiten gemäß § 34 c der Gewerbeordnung, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehn, Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewer bern um Erwerbs oder Nutzungsrechte; - Wirtschaftliche Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung.