Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugreifen aller Art, Kraftfahrzeugzubehör, Industriebedarf und verwandten Waren und alle damit in Zusammenhang stehenden Reparatur- und Service-Leistungen.