Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Ausführung von Tätigkeiten nach § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz, die Ausführung von Bürodienstleistungen aller Art, insbesondere Sekretariatsaufgaben, (Schreibarbeiten, Vervielfältigung, Botengänge, Sortieren/Archivieren, Organisation etc.), Unternehmensberatung und aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, Hausverwaltung aller Art für Dritte ohne Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung