Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel von Spielwaren und Geschenkartikeln. Der Großhandel an Gewerbetreibende. Der Einzelhandel an Endverbraucher ab Lager und Verkaufsstelle. Der Import und Export von Spiel- und Geschenkartikeln, Gegenständen des täglichen Bedarfs, technischen Neuheiten, Neuheiten des Geschenk-, Wohn-, und Einrichtungsbedarfs, von Textilien und Schuhwaren für Damen, Herren und Kinder, mit Ausnahme von Gegenständen, für die besondere Genehmigungen erforderlich sind. Sowie der Betrieb von weiteren Groß- und Einzelhandelsbetrieben mit diesem Warensortiment. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem die Betreuung und Erbringung von Werbe- und Marketingdienstleistungen für andere Groß- und Einzelhandelsbetriebe. Die Beteiligung an anderen Unternehmen der Spielwaren- und Geschenkartikelbranche oder Unternehmen mit dem gleichen oder ähnlichen Geschäftszweck oder Geschäftsinteressen, sowie die Übernahme von Handelsvertretungen nach § 84 HGB.