Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Dienstleistungen, die Erstellung von Hard- und Software, Handel, Vermietung, Wartung, Pflege von Hard- und Software, Handel mit Lizenzen, Hausverwaltung, Immobilienhandel, Erstellung von Gutachten/Wertgutachten, soweit hierfür keine besondere Genehmigungs-/Erlaubnispflicht besteht.