Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erbringung von Beratungsleistungen jeglicher Art, ferner Vermietung und Verpachtung von Immobilien.