Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Kommunale und private Dienstleistungen aller Art
- Durchführung von Reinigungsdienstleistungen
- Betreibung von Gaststätten, Beherbergungsetrieben und Versorgungseinrichtungen
- Erwerb von Immobilien
- Entwicklung und Erschließung sowie Bebauung von eigenen Grundstücken, einschließlich der Vergabe entsprechender Aufträge
- Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken,
soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt.