Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens. Der Zweck wird verwirklicht durch Förderung, Errichtung, Betrieb und Erweiterung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere durch den Betrieb eines Krankenhauses, einschließlich aller dazugehörenden medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Versorgungsangebote sowie der Entwicklung sachgerechter Hilfeangebote. Gegenstand der Gesellschaft sind ferner der Erwerb, die Errichtung, Erweiterung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden, die der Erfüllung des Zweckes dienen.