Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern einschl. deren Ausstattung, die Vermietung, Verwaltung und Veräußerung sowie die Bildung von Wohnungseigentum und deren Veräußerung, auch für Dritte. Die Gesellschaft ist ferner befugt, Verträge zu vermitteln, Lieferungen und Leistungen zu erbringen, die der Versorgung von Immobilien mit Gas, Wasser, Elektrizität und sonstigen Medien dienen. Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen.