Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
sind alle Geschäfte, die im Zusammenhang mit der Grundbesitzverwaltung, der Verwaltung von Haus- und Geschäftsgrundstücken, der Bearbeitung von Liegenschaften, dem Grundstückskauf und -verkauf, der Finanzierung/Versicherung von Grundstücken bzw. Grundbesitz und ähnlichem stehen