Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Immobilienverwaltung, das Mieten und Vermieten auf eigene Rechnung oder auf Rechnung dritter Personen, die Zimmer- und Wohnungsvermittlung, der Vertrieb von Bauelementen für Immobilien und Fertighäusern etc., die Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Darlehen, Geldanlagen und Versicherungen