Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Leistungen im Rahmen des SGB V und SGB XI durch die Führung und den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen mit den Sachgebieten vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und ambulante Alten- und Krankenpflege nach modernen Pflegekonzepten mit rehabilitativer Perspektive sowie die Durchführung aller hiermit im Zusammenhang stehender Aktivitäten, einschließlich der Führung von Einrichtungen des betreuten Wohnens