Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eigene Forschung und Entwicklung neuer wissenschaftlicher oder technischer Verfahren, insbesondere auf dem Gebiet der Energie- und Verfahrenstechnik, der Kohlenwasserstoffsubstitution, des Umweltschutzes und der Digitalisierung und der dazugehörigen Grundlagengebiete (Chemie, Physik, Biologie, Informatik und deren Kombinationen) sowie der dazugehörigen wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen.