Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sind Planung, Projektierung, Vertrieb und Montage von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie Umwelttechnik, Vertrieb von Heizungs- und Sanitärzubehör, Maschinenbau und Anlagenmontage sowie Kundendienst. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Das Unternehmen ist weiterhin berechtigt zur Errichtung sowie zum Um- und Ausbau von Gebäuden. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich werden sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt.