Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Vermittlung von Grundbesitz und Hypotheken, Unternehmens- und Vermögensberatung, alle auf dem Immobilienmarkt vorkommenden Arbeiten, einschließlich An- und Verkauf, Wertschätzungen für Mobilien, Inventarien, Hausrat etc. sowie Konkurs- und Vermögensverwaltungen