Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme von bauträgerschaftlichen Maßnahmen im gewerblichen und kommunalen Bereich, deren planerische Vorbereitung sowie deren wirtschaftliche und finanzielle Absicherung, die Vermarktung projektierter oder realisierter Objekte, wobei auch die Übernahme in den Eigenbestand möglich ist