Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf und Verkauf, die Anpachtung und Verpachtung von landwirtschaftlich zu nutzendem Boden, die treuhänderische Verwaltung solchen Bodens, die Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften, der Aufbau, die Verwaltung und der Betrieb von Landwirtschaften aller Art sowie Herstellung und Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Waren des landwirtschaftlichen Bedarfs, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im landwirtschaftlichen Bereich.