Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Import und Export von Handelswaren jeglicher Art, außer erlaubnispflichtiger Waren, Anbahnung und Vermittlung von Wirtschafts-, Sport- und Kulturkontakten jeglicher Art sowie Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen dazu, Ausübung des Handwerkes der Heizungs- und Sanitärinstallation sowie Handel mit dazugehörigem Material, Ausübung des Fliesenlegerhandwerks und Handel mit dazugehörigem Material, Vorbereitung und Durchführung von Abrißleistungen, Betreibung von gastronomischen Einrichtungen.