Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Bezug auf Immobilien und Immobiliendarlehen nach § 31i GewO unter anderem in Verbindung mit Finanzberatern, Maklern, Vertriebsgesellschaften, Bausparkassen, Versicherungen, Immobiliengesellschaften, Banken und Zuträgern sowie der Aufbau von Geschäftsmodellen im Internet und die Beteiligung an Unternehmen.