Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb einer Werbe- und Mediaagentur mit allen berufsverwandten Tätigkeiten sowie der Betrieb von privaten TV-Stadtkanälen bzw. sogenannten TV-Lokalkanälen einschließlich der Produktion von Sendeinhalten für TV, Radio und Internet. Der Betrieb als Werbe- und Mediaagentur beinhaltet auch die Produktion und Herausgabe von Printmedien und die Produktion und Herausgabe aller Arten von Inhalten, die im Internet verbreitet werden, die Konzeption von Geschäftsmodellen für das Internet einschließlich deren Betrieb als Internetshop oder in ähnlicher Weise, sowie alle sonstigen in allen vorgenannten Bereichen liegenden Geschäftstätigkeiten.