Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von einem oder mehreren medizinischen Versorgungszentrum/tren (MVZ) im Sinne § 95 SGB V in Brandenburg oder in anderen deutchen Regionen insbesondere zur Erbringung vertrags(zahn)ärztlicher, privat(zahn)ärztlicher und sonstiger zahnärztlicher und heilberufler sowie nicht(zahn)ärztlicher Leistungen einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Berufsrechtliche und vertrags(zahn)arztrechtliche Vorgaben sind zwingend zu beachten. Des Weiteren die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und die Durchführung (zahn)ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte/besondere Versorgung.