Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von eigenem Vermögen, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung undnicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft erbringt genehmigungsfreie Beratungsdienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, aber keine Rechts- und Steuerberatung. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG, dem KAGB oder nach der GewO.