Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Beratung zu verschiedenen Themenkomplexen durch Dritte via elektronische Kommunikationswege, insbesondere über Telefon, Internet und Internet-Telefonie, sowie das Betreiben von Werbung und Marketingberatung,
b) die Social-Media-Beratung, die Erbringung von Agenturleistungen für Social-Content-Creators sowie die Konzeption, die Produktion und die Veranstaltung von Online-Videoprogrammen auf Social-Media-Plattformen,
c) der Erwerb, die Vergabe und der Handel von Lizenzen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.