Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermögensverwaltung, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken, insbesondere in der Fritz-Erler-Allee 34A in Berlin. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34c GewO und nach dem KWG werden nicht betrieben.