Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Insbesondere die Führung der Lausitzer Mediengruppe. Ferner die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung und das Halten sowie Verwerten von Vermögenswerten, insbesondere Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen jeder Rechtsform sowie von Immobilien, jeweils im In- wie im Ausland, die Finanzierung derartiger Beteiligungen und Immobilien sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.