Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Umsetzung und Vertrieb audiovisueller Inhalte; Beratungs- und Dienstleistungserbringung für Medien (Film, Audio, Theater, Buch, Online); Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Verwaltung von Kapitalanlagen in eigenem Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KAGB oder KWG.