Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Verträgen für EC- und Kreditkarten, der damit zusammenhängende Abrechnungsservice sowie das Betreiben einer Handelsvertretung für EC-Kartengeräte und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Verwaltung des eigenen Vermögens und die gewerbliche Vermietung von Mobilien und Immobilien sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen unter Ausschluss von Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO.