Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die kaufmännische und wirtschaftliche Beratung von juristischen und natürlichen Personen sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen gleichartigen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform - zu beteiligen, solche Unternehmen zu errichten und zu erwerben. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten wie Rechts-, Steuer- und Anlageberatung und Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen.