Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Erwerb, Nutzung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, deren Veräußerung, sowie alle damit zusammenhängende Geschäfte im In- und Ausland b) Ausführung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Betreuung des eigenen Grundbesitzes c) Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens