Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Eruerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen
jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie und Geschäftsentwicklung, Organisation, lnformationstechnologie und des Marketing jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.