Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Privatpraxen mit dem Ziel der Besorgung einer fachübergreifenden privatärztlichen Versorgung. In den Praxen sollen insbesondere folgende Leistungen angeboten und vorgehalten werden:
- Fachübergreifende privatärztliche medizinische Diagnostik und Therapie
- Individuelle Gesundheitsleistungen (iGeL)
- Besorgung sonstiger medizinischer / ärztlicher Leistungen.