Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Grundstücksentwicklung und deren Bebauung, Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Beteiligungen an Projektgesellschaften im Grundstücksbereich, Bewirtschaftung, Vermietung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien mit Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34c GewO.