Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin,
- der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen Vermögens,
- der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Immobilien aller Art und die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit Immobilien stehender Dienstleistungen,
- das Gründen von Unternehmen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten,
- Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.