Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben eines Mitgliederportals mit Informations-, Internet- und Vermittlungsdienstleistungen, Generierung von Verbraucheranfragen (Interessentengewinnung), Beschaffungsdienstleistungen, Mediaconsulting, Produkterprobungen und -bewertungen für Unternehmen, Meinungsumfragen, Werbebuchungen im Auftrag Dritter (Agenturtätigkeit) im Bereich Internet als auch Handel mit Waren aller Art, soweit dazu nicht eine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Anwendungen für Mitglieder zur Umsetzung eigener Internetdienstleistungen (z. B. Beschaffung, Interessengruppen). Entwickeln, Vertreiben und Verwalten von Software, Datenbanken, Internetanwendungen.