Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb und die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Verwertung von Immobilien und von Unternehmensbeteiligungen und die Nutznießung aus Immobilien und aus Unternehmensbeteiligungen, die Vermietung von Maschinen und Anlagen und Dienstleistungen und Verwaltungstätigkeiten für Dritte, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Bohrungen aller Art, insbesondere Erdwärmebohrungen und Brunnenbaubohrungen, der Bau und die Einrichtung und Unterhaltung von Erdwärmeeinrichtungen, von Brunnen, von Energieerzeugungsanlagen, von Wassergewinnungs- und -verwertungsanlagen, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt.