Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bewirtschaftung der eigenen und gepachteten landwirtschaftlichen Nutzfläche und gemeinschaftliche Tierhaltung, die Produktion und der Absatz pflanzlicher und tierischer Produkte, die Züchtung und Vermehrung von Pflanzen und Tieren, die Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Unterhaltung von Neben- und Hilfsprodukten, einschließlich des Erbringens von landeskulturellen und anderen Dienstleistungen, Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen.